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Das Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht regelt Rechtsfragen, die sich auf ein Arbeitsverhältnis beziehen.

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Grundlage für das Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsvertrag, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss.

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Auch der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz ist ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts.

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Von zunehmender Bedeutung sind weiters Vorschriften der Europäischen Union.

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Gliederung des Arbeitsrechts

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Individualarbeitsrecht

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Unter das Individualarbeitsrecht fallen alle Rechtsvorschriften, die individuelle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite regeln.

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Dazu zählen beispielsweise die im Arbeitsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten.

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Es gibt Gesetze, die für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelten, wie etwa das Urlaubsgesetz.

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Es gibt aber auch Gesetze, die sich auf bestimmte Arbeitsverhältnisse oder Berufsgruppen beziehen, zum Beispiel das Angestelltengesetz.

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Ein wichtiger Bereich des Individualarbeitsrechts ist der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz.

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Kollektivarbeitsrecht

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Unter Kollektivarbeitsrecht bzw. Arbeitsverfassungsrecht sind jene Rechtsvorschriften zusammengefasst, die das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebs- bzw. Personalräten auf der einen Seite und Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie ihren Verbänden auf der anderen Seite regeln.

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Das wichtigste Gesetz des Kollektivarbeitsrechts ist das Arbeitsverfassungsgesetz.

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Es regelt die rechtlichen Grundlagen für die Kollektivverträge (kollektive Rechtsgestaltung) und die Aufgaben und Befugnisse des Betriebsrats (Betriebsverfassungsrecht).

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