Zuwendung zu den Kosten für Ersatzpflege
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Zuwendung zu den Kosten für Ersatzpflege
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Wenn Sie ein Familienmitglied pflegen, und krank werden oder Urlaub machen wollen:
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Dann bekommen Sie eine finanzielle Hilfe.
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Die Hilfe heißt: Zuwendung zu den Kosten für Ersatzpflege.
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Damit kann eine Pflegeperson Ihr Familienmitglied pflegen, solange Sie selbst nicht können.
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Oder solange Sie auf Urlaub sind.
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Wie hoch die finanzielle Hilfe ist, hängt von der Pflegestufe ab.
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Wenn Sie einen Menschen mit Demenz pflegen, der eine Bestätigung der Diagnose „Demenz“ hat:
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Dann ist nur Pflegestufe 1 notwendig, damit Sie die finanzielle Hilfe bekommen.
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Dann bekommen Sie sogar einen zusätzlichen Betrag.