Patienten-Verfügung – Teil 2
- Aktueller Absatz
- Ganzer Text
- Text größer
- Text kleiner
- Kontrast ausschalten
- Blauer Kontrast
- Gelber Kontrast
- Untertitel EIN
- Untertitel AUS
Das Thema ist aber sehr kompliziert.
Wenn Sie eine Patienten-Verfügung machen wollen:
Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.
Sie oder er erklärt Ihnen:
Diese Folgen hat eine bestimmte Entscheidung.
Das heißt:
Sie lehnen eine bestimmte medizinische Behandlung ab.
Dann müssen Sie genau verstehen, was das bedeutet.
Die Ärztin oder der Arzt muss dann bestätigen:
Sie kennen die Folgen jeder Entscheidung, die in der Patienten-Verfügung steht.
Dann gehen Sie zu einer dieser Personen:
- Notarin oder Notar
- Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt
- Mitarbeiterin oder Mitarbeiter von einer Patienten-Vertretung
- Mitarbeiterin oder Mitarbeiter von einem Erwachsenenschutz-Verein
All diese Menschen sind Fachleute.
Das bedeutet: Sie kennen sich mit einer Patienten-Verfügung gut aus.
Diese Fachleute geben Ihnen Informationen.
Und können Sie beraten.
Mehr Informationen finden Sie auch in der Broschüre zum Thema „Patienten-Verfügung“.
Darin ist das Thema leicht verständlich erklärt.
Eine Broschüre ist eine Art Heft.
Die Broschüre heißt: Ratgeber Patienten-Verfügung.
Wenn Sie genauere Informationen haben wollen, klicken Sie hier: