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Patienten-Verfügung – Teil 2

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Das Thema ist aber sehr kompliziert.

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Wenn Sie eine Patienten-Verfügung machen wollen:

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Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt.

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Sie oder er erklärt Ihnen:

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Diese Folgen hat eine bestimmte Entscheidung.

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Das heißt:

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Sie lehnen eine bestimmte medizinische Behandlung ab.

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Dann müssen Sie genau verstehen, was das bedeutet.

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Die Ärztin oder der Arzt muss dann bestätigen:

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Sie kennen die Folgen jeder Entscheidung, die in der Patienten-Verfügung steht.

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Dann gehen Sie zu einer dieser Personen:

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  • Notarin oder Notar
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  • Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt
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  • Mitarbeiterin oder Mitarbeiter von einer Patienten-Vertretung
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  • Mitarbeiterin oder Mitarbeiter von einem Erwachsenenschutz-Verein
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All diese Menschen sind Fachleute.

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Das bedeutet: Sie kennen sich mit einer Patienten-Verfügung gut aus.

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Diese Fachleute geben Ihnen Informationen.

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Und können Sie beraten.

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Mehr Informationen finden Sie auch in der Broschüre zum Thema „Patienten-Verfügung“.

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Darin ist das Thema leicht verständlich erklärt.

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Eine Broschüre ist eine Art Heft.

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Die Broschüre heißt: Ratgeber Patienten-Verfügung.

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Wenn Sie genauere Informationen haben wollen, klicken Sie hier:

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Ratgeber Patienten-Verfügung

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