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Der österreichische Postmarkt

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Der österreichische Postmarkt

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Zu den vielfältigen Aufgaben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) gehören auch die Angelegenheiten des Postwesens.

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Postdienstleistungen erbringt die Post bereits seit dem Jahre 1490, als ein Postverkehr zwischen Innsbruck und Brüssel eingerichtet wurde.

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Die Beförderung eines Briefes über dieser und 1100 Kilometer lange Distanz dauerte mit berittenen Boten, die Tag und Nacht unterwegs waren, fünfeinhalb Tage.

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Heutzutage wird ein vergleichbarer Brief in den meisten Fällen bereits einen Tag nach der Aufgabe zugestellt.

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Neben Briefen befördert die Post aber auch Pakete, Zeitschriften und Zeitungen.

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Bis 2010 war die Beförderung und Zustellung von Briefen grundsätzlich der Österreichischen Post AG vorbehalten.

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Mit dem Jahr 2011 wurde der österreichische Postmarkt aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union vollständig liberalisiert.

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Seither können auch alternative Postdienstanbieter Briefe zustellen.

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Die Zustellung von Paketen hingegen war immer schon liberalisiert und stand im freien Wettbewerb.

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Zur Frankierung von Briefen bietet die Österreichische Post AG Briefmarken an.

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Diese sind seit langer Zeit aufgrund ihrer Schönheit und Originalität ein beliebtes Sammelobjekt in aller Welt.

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Um Sammlerinnen und Sammlern die Möglichkeit zu geben, keine Ausgabe einer neuen Briefmarke zu verpassen, bietet die Österreichische Post AG ein Briefmarkenabonnement an.

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Alle rechtlichen Bestimmungen zum österreichischen Postmarkt finden sich im Postmarktgesetz.

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Die Vollziehung des Postmarktgesetzes sowie die Vertretung Österreichs in internationalen Gremien wie EU und Weltpostverein fällt in die Zuständigkeit der Obersten Postbehörde beim BMF.

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Die Regulierung des österreichischen Postmarktes ist hingegen bei der unabhängigen Regulierungsbehörde RTR GmbH angesiedelt.

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Diese überprüft, ob die im Postmarktgesetz vorgegebenen Bestimmungen auch eingehalten werden.

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Für Streitigkeiten von Postkundinnen und -kunden mit Postdienstanbietern wurde bei der Regulierungsbehörde eine eigene Streitschlichtungsstelle eingerichtet.

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An diese kann man sich wenden, wenn man mit dem Postdienstanbieter zu keiner zufriedenstellenden Lösung gelangt.

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Bei Fragen zu den diversen Postdienstleistungen der Österreichischen Post AG kann man sich an das Postkundenservice wenden.

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