Seilbahn
- Aktueller Absatz
- Ganzer Text
- Text größer
- Text kleiner
- Kontrast ausschalten
- Blauer Kontrast
- Gelber Kontrast
- Untertitel EIN
- Untertitel AUS
Seilbahn
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist Österreichs oberste Seilbahnbehörde.
Mit dieser Aufgabe ist große Verantwortung verbunden.
Das heimische Seilbahnwesen blickt auf eine jahrzehntelange Tradition zurück.
Schon 1926 wurde eine Seilschwebebahn auf die Rax in Betrieb genommen, der erste Sessellift wurde in der Wildschönau im Jahr 1947 gebaut.
Seit den Anfängen wird in der Branche auf Qualität, Sicherheit und Komfort gesetzt.
Heute ist die Seilbahnwirtschaft ein aus Österreich nicht mehr wegzudenkender Wirtschaftsfaktor.
Sowohl für den Winter- als auch für den Sommertourismus hat die Erschließung der Berge enorme Bedeutung.
Schon fast 3.000 Seilbahnanlagen befördern jedes Jahr rund 600 Millionen Fahrgäste.
Der jährliche Kassenumsatz der Seilbahnbranche liegt deutlich über einer Milliarde Euro.
Ein Investitionsvolumen von rund 600 Millionen Euro leistet einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung.
Darüber hinaus tragen Österreichs Seilbahnen zur Sicherung von Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen bei.
Wegen der strengen Sicherheitsmaßstäbe zählen die Seilbahnen zu den sichersten Massenverkehrsmitteln.
Das Seilbahnpersonal muss bestimmte Teile täglich kontrollieren.
Neben weiteren wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Prüfungen müssen Seilbahnen zusätzlich alle fünf Jahre durch spezielle Sachverständige umfassend überprüft werden.
Der überwiegende Teil der Unfälle ist nicht auf technische Ursachen, sondern auf Fehlverhalten der Fahrgäste zurückzuführen.
Umso wichtiger ist es, bestimmte Regeln einzuhalten:
die Anweisungen der Angestellten befolgen, auf Schleppliften nicht Slalomfahren, Sessellifte gut verschließen und nicht zu früh öffnen, Drängelei beim Einstieg vermeiden, auf Kinder besondere Acht geben und Liftanlagen keinesfalls im alkoholisierten Zustand nutzen.
Ein strenges System von Meldepflichten stellt sicher, dass alle Vorfälle lückenlos erfasst werden.
Für die hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards setzt sich das BMK in einer Vielzahl von nationalen und internationalen Seilbahngremien ein, unter anderem auch auf europäischer Ebene.
Regeln für den Bau und Betrieb von Seilbahnen
Wer eine öffentliche Seilbahn bauen und betreiben will, braucht eine behördliche Genehmigung.
Dabei wird die Gemeinnützigkeit dieser Seilbahn festgestellt.
Je nach Zuständigkeit wird die zeitlich befristete Konzession von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erteilt, oder von der jeweiligen Landeshauptfrau beziehungsweise dem Landeshauptmann.
Eine Baugenehmigung ist nicht nur notwendig, wenn Seilbahnanlagen neu errichtet werden, sondern auch für die Veränderung der Infrastruktur, von Teilsystemen sowie von Sicherheitsbauteilen.
Nach Bau- oder Umbauarbeiten ist eine Betriebsbewilligung einzuholen, die bestätigt, dass hinsichtlich der Sicherheit und Ordnung des Seilbahnbetriebes und Seilbahnverkehrs keine Bedenken bestehen.
Arten von Seilbahnen
Im österreichischen Seilbahngesetz werden viele verschiedene Systeme unterschieden.
Bei sogenannten „Standseilbahnen“ werden die Fahrzeuge durch ein Seil oder auch mehrere Seile entlang einer Fahrbahn bewegt, die sich auf dem Boden befindet oder durch feste Bauwerke unterstützt wird.
Österreichs erste Standseilbahn führte bereits1892 auf die Festung Hohensalzburg.
Bei „Seilschwebebahnen“ werden die Fahrzeuge hingegen ohne feste Führungen von einem Seil oder mehreren Seilen getragen.
Als „Pendelbahnen“ werden spezielle Seilschwebebahnen bezeichnet, bei denen die Fahrzeuge zwischen Stationen im Pendelbetrieb verkehren.
„Umlaufbahnen“ sind ebenfalls Seilschwebebahnen, bei denen die Fahrzeuge immer in die gleiche Richtung bewegt werden.
Hier wird weiter unterschieden in Kabinenseilbahnen, Sesselbahnen, Sessellifte und Kombibahnen mit Kabinen und Sesseln.
Die erste Kombibahn wurde 2005 in Abtenau errichtet.
Nicht zuletzt sind auch Schlepplifte eine Form von Seilbahnen, bei denen die Personen auf Skiern oder anderen geeigneten Sportgeräten mit einer Schleppvorrichtung auf einer Schleppspur befördert werden.
Das BMK ist für Standseilbahnen, Pendelseilbahnen, Kabinenseilbahnen, Kombibahnen sowie für Konzessions- und Baugenehmigungsverfahren von Sesselbahnen zuständig.
Als Behörde für Sesselbahnen, Sessellifte, Kombilifte und nicht öffentliche Seilbahnen gelten die Landeshauptleute.
Weitere wichtige Ansprechpartner sind der Fachverband der Seilbahnen Österreichs und das Verkehrs-Arbeitsinspektorat im Bundesministerium für Arbeit.