Skip to content

Eisenbahn

Play Video
Textlayout
Schriftgröße
Kontrast
Untertitel
###|2.98|###

Eisenbahn

###|4.72|###

Die Verkehrspolitik ist ein zentraler Wirkungsbereich des BMK.

###|12.10|###

Österreichs Eisenbahnen sind unverzichtbar für ein nachhaltiges, klimaneutrales, sicheres, soziales und wirtschaftsverträgliches Mobilitätssystem.

###|29.68|###

Unter die Zuständigkeit des BMK fallen dabei unter anderem Bestimmungen zur Bau- und Bauartgenehmigung, die Regulierung des Schienenverkehrsmarktes sowie die Betriebsbewilligung von Eisenbahnanlagen.

###|49.42|###

Letztere betrifft auch die Sicherung, bauliche Umgestaltung und Auflassung der schienengleichen Eisenbahnübergänge.

###|57.34|###

Des Weiteren behandelt das BMK die Bauartgenehmigung und Betriebsbewilligung von Fahrzeugen und erteilt, verlängert, ändert oder entzieht Verkehrsgenehmigungen, Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen.

###|82.68|###

Das BMK hat die Aufsicht über nachgeordnete Behörden im eigenen Wirkungsbereich und arbeitet gezielt mit der Eisenbahnagentur der Europäischen Union und anderen (ausländischen) Behörden zusammen.

###|100.70|###

Besonders wichtig ist dies beispielsweise in Fragen des Unionsrechts und bei zwischenstaatlichen Verträgen im Bereich der Eisenbahnen.

###|112.32|###

Das Ministerium befasst sich auch mit allgemeinen technischen Fragen zu Bau, Sicherung und Erhalt der Eisenbahnen.

###|126.30|###

Es behandelt innerstaatliche und internationaletechnische Normen und Spezifikationen sowie sonstige Regelwerke des Standes der Technik und ist in Angelegenheiten der Legistik, Akkreditierung und Forschung involviert.

###|150.26|###

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte

###|157.70|###

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechtebietet ein unabhängiges, einfaches und kostenloses Service des BMK für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr.

###|176.78|###

Ihre Aufgabe ist es, Passagierinnen bzw. Passagieren und Fahrgästen zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn im Streitfall keine Einigung mit dem Beförderungsunternehmen erzielt werden konnte.

###|188.98|###

Als Schlichtungsstelle sorgt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte für rasche und verbindliche Lösungen und Entschädigungen.

###|202.14|###

Förderung und Finanzierung

###|206.34|###

Gezielte Förderungen helfen, Österreichs Eisenbahnen zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

###|217.72|###

Gemäß Privatbahngesetz 2004 kann das BMK Finanzierungsbeiträge für Infrastrukturinvestionen und Infrastrukturerhaltungsmaßnahmen auf österreichischem Staatsgebiet gewähren.

###|236.60|###

Zwischen dem BMK und der ÖBB Infrastruktur AG gilt ein Finanzierungsvertrag zur Eisenbahninfrastruktur.

###|247.02|###

Verträge zwischen Gebietskörperschaften und Eisenbahninfrastrukturunternehmen über Zuschüsse beziehungsweise Finanzierungsbeiträge zur Eisenbahninfrastruktur müssen binnen eines Monats ab Vertragsabschluss während der gesamten Vertragslaufzeit auf der Internetseite der Behörde, die den Vertrag abgeschlossen hat, veröffentlicht werden.

###|279.14|###

Sicherer Betrieb

###|282.40|###

Eisenbahnunternehmen haben gemäß EU-rechtlicher und nationaler Vorgaben eigenverantwortlich einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

###|296.84|###

Laut Paragraph 19 im Eisenbahngesetz 1957 können Maßnahmen angeordnet werden, um die Sicherheit des Betriebes einer Eisenbahn oder des Betriebes von Schienenfahrzeugen durch die Behörde zu gewährleisten.

###|319.04|###

Die Inhalte solcher Verfügungen werden auf der Website des BMK bereitgestellt, wenn sie einen generellen Charakter aufweisen.

###|327.74|###

Dies bedeutet, dass sie sich an eine gesamte Sparte richten, wie zum Beispiel an alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen oder an alle Eisenbahnverkehrsunternehmen.

###|344.38|###

Sicherheit an Eisenbahnkreuzungen

###|350.24|###

Das BMK, das Kuratorium für Verkehrssicherheit und die Österreichischen Bundesbahnen treten gemeinsam für mehr Sicherheit an Eisenbahnkreuzungen ein.

###|363.68|###

Jährlich findet Anfang Juni der „InternationalLevel Crossing Awareness Day“ statt, ein internationaler Tag für mehr Sicherheitsbewusstsein an Eisenbahnkreuzungen.

###|389.60|###

Er soll das Bewusstsein für das richtige Verhalten an Eisenbahnkreuzungen schärfen.

###|401.38|###

Obwohl die Sicherheit insgesamt steigt, verunglücken auch in Österreich jährlich zehn bis 20 Personen an Eisenbahnkreuzungen tödlich.

###|414.98|###

In vielen Ländern laufen daher Programme zur Auflassung von schienengleichen Bahnübergängen und zur Verbesserung der Sicherungseinrichtungen und der Erkennbarkeit von Eisenbahnkreuzungen.

###|441.20|###

Neben verstärkten Kontrollen sind aber auch bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Reduzierung der Unfälle an Bahnübergängen notwendig.

###|458.18|###

Hier ist zu beachten: Seien Sie beim Überqueren von Eisenbahnkreuzungen erhöht aufmerksam.

###|469.64|###

Das gilt auch bei gesicherten Eisenbahnkreuzungen mit Lichtsignalanlagen.

###|475.90|###

Unfälle können schwere Folgen haben.

###|482.30|###

Bitte überzeugen Sie sich bei jedem Bahnübergang davon, dass eine gefahrlose Überquerung der Schienen möglich ist.

###|491.90|###

Auch bei gesicherten Eisenbahnkreuzungen mit Lichtsignalanlagen und bei Eisenbahnschranken ist es trotz ausgeschaltetem Warnlicht oder offenen Schranken unbedingt notwendig, gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:

###|507.64|###

links und rechts schauen, auf Geräusche achten und das Tempo so wählen, dass zuverlässig angehalten werden kann, wenn ein Zug naht.

###|523.54|###

Grundsätzlich gilt: Es gibt es keine freie Fahrt!

Accessibility Toolbar