CITES
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CITES
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES regelt den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten im Sinne der Nachhaltigkeit.
Es ist somit ein wichtiger Bestandteil globaler Umwelt- und Artenschutzziele.
Weltweit werden jedes Jahr Millionen von lebenden bedrohten Tieren und Pflanzen und ihre Produkte gehandelt.
Neben dem Verlust von Lebensraum stellt dieser Handel eine ernsthafte Gefährdung der in freier Natur lebenden Arten dar.
Über 33.000 Tier- und Pflanzenarten sind auf den Schutzanhängen von CITES gelistet und ihr Handel ist kontrolliert.
Mehr als 180 Länder haben das Übereinkommen unterzeichnet.
Darunter auch die EU.
Die CITES Konvention schützt Arten wie Großkatzen, Elefanten, Nashörner, Primaten, Krokodile, Papageien, Frösche, Seepferdchen, Korallen, Kakteen, Orchideen und Tropenbäume und Produkte, wie verarbeitetes Leder, Jagdtrophäen, Kaviar, Schnitzereien oder pflanzliche Derivate für medizinische Zwecken.
Neben den USA und Japan stellt Europa einen der wichtigsten Absatzmärkte dar.
Innerhalb der EU wird der Handel mit CITES-gelisteten Arten einheitlich durch Verordnungen geregelt.
Neben anderen EU-Mitgliedsländern werden auch in Österreich jährlich tausende von Exemplaren lebender Tiere und Pflanzen und ihre Produkte aus ihren Verbreitungsgebieten eingeführt.
Die meisten Einfuhren erfordern jedoch vom BMK ausgestellte Dokumente und werden strengen Zollkontrollen unterzogen.
Ohne diese erforderlichen Dokumente können Strafen von bis zu 80.000 Euro verhängt werden.
Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und so kann der Kauf von exotischen Souvenirs während eines Auslandsurlaubes neben der Beschlagnahme empfindliche finanzielle Strafen nach sich ziehen.
Auch mit nachgezüchteten Tieren und Vögeln wird gehandelt, wie etwa vielen Schildkröten und Raubvögeln.
Auch dieser Handel wird streng kontrolliert und ist meist dokumentenpflichtig.
Die Haltung lebender exotischer Tiere muss den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Die Maßnahmen des Bundesministeriums, zusammen mit jenen des Zolls, tragen dazu bei, dass der legale Handel mit bedrohten Arten die Wildbestände nicht weiter gefährdet.
Zusätzlich kann jede Touristin und jeder Tourist durch verantwortungsvolles Handeln dazu beitragen, dass bedrohte Tiere und Pflanzen in ihrer Heimat bleiben.