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Biodiversität

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Biodiversität

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Biologische Vielfalt, auch Biodiversität genannt, bezeichnet ganz allgemein die Vielfalt von Leben.

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Alle Lebewesen, ob Tier oder Pflanze, unterscheiden sich individuell und geben diese Einzigartigkeit auch an ihre Nachkommen weiter.

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Durch eine natürliche Dynamik entsteht ein Mosaik aus verschiedenen Lebensräumen mit einer hohen Anzahl von Arten, die sich gegenseitig positiv beeinflussen und den Energiefluss und Nährstoffkreislauf in einem Ökosystem ankurbeln.

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Im Allgemeinen ist ein Lebensraum mit einer hohen biologischen Vielfalt produktiver und widerstandsfähiger gegenüber Störungen.

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Diese Vielfalt schlägt sich direkt in ökonomischen Gesichtspunkten nieder und sichert auch Leistungen und Güter, die für uns Menschen von Bedeutung sind.

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Ein Drittel der weltweit vorkommenden Pflanzen benötigt zur Bestäubung die Hilfe von Tieren wie Insekten, Vögeln oder Fledermäusen.

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Ein Drittel der weltweiten Nahrungsmittelproduktion ist direkt oder indirekt von der Bestäubung durch Insekten abhängig.

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Als größte Gruppe sind 20.000 Bienenarten für 80 Prozent der Bestäubung durch Insekten verantwortlich.

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Unterschiedliche Lebensräume zu schützen und zu erhalten ist ein wichtiger Ansatz, um die Biologische Vielfalt zu bewahren und zu fördern.

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Das kommt nicht nur den vielen bereits gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zugute, sondern erhöht auch die Lebensqualität für uns Menschen.

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Biodiversität in Österreich

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Österreich zählt zu den artenreichsten Ländern in Europa.

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Es weist aufgrund seiner geographischen und naturräumlichen Gegebenheiten eine enorm hohe Bandbreite an Lebensräumen und Arten auf.

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Insgesamt kommen rund 67.000 Arten in Österreich vor, darunter ungefähr 45.000 Tierarten und 3.000 Farn- und Blütenpflanzen.

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Die Arten- und Lebensraumvielfalt in Österreich ist aber starkem Druck ausgesetzt.

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Ursachen dafür sind unter anderem Flächenversiegelung, die Zerstörung von Lebensräumen, der Klimawandel aber auch Lichtemissionen.

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27 Prozent der Säugetiere und27 Prozent der Vögel sind gefährdet.

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Auch 57 Prozent der insgesamt 93 Waldbiotoptypen werden als gefährdet eingestuft.

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Bei den Grünlandbiotoptypen sind 90 Prozent einer Gefährdungskategorie zugeordnet.

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Die Situation in Österreich ist vergleichbar mit allen anderen Ländern in der Europäischen Union (EU).

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Die EU hat über die Hälfte ihrer Feuchtgebiete verloren, mehr als 40 Prozent der Säugetiere sind bedroht.

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Im Mai 2020 hat die Europäische Kommission die „EU-Biodiversitäts-Strategie 2030“ als eine der zentralen Initiativendes Europäischen Green Deals vorgelegt.

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Darin werden die Ziele für den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität in der EU festgelegt.

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Die Strategie unterstreicht, dass Investitionen in den Schutz und die Wiederherstellung der Natur auch für die Erholung Europas von der Covid-19-Krise und die Wiederbelebung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind.

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Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, ihre nationalen Beiträge zur Erreichung der EU-Biodiversitäts-Ziele festzulegen.

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Auch Österreich hat eine nationale Biodiversitätsstrategie, die Ziele und Maßnahmen zu allen relevanten Politikbereichen enthält.

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Mit dem Biodiversitätsfonds hat die Österreichische Bundesregierung zu dem eine Förderschiene geschaffen, die zur Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und Erreichung der österreichischen Biodiversitäts-Ziele beitragen soll.

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Auch das bundesweite Biodiversitäts-Monitoring hat hier große Bedeutung, besonders wenn es um die Überprüfung der Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen geht.

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Systematisch erhobene Informationen zum Vorkommen, zum Zustand und zur Entwicklung von Arten und Ökosystemen zu den Ursachen der Biodiversitätsverluste und somit wichtige Grundlagen für Gegenmaßnahmen.

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Biodiversitätskonvention

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Ein wichtiges internationales Umweltabkommen ist die Convention on Biological Diversity.

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Sie ist schon am 29. Dezember 1993 in Kraft getreten.

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Schwerpunkte sind der Schutz, die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie eine gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen.

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Mehr als 190 Staaten haben diese Konvention bisher ratifiziert, auch Österreich.

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Die Verbesserung der Schulbildung und der Öffentlichkeitsarbeit wird genauso gefordert wie etwa die Berücksichtigung der biologischen Vielfalt bei Umweltverträglichkeitsprüfungen.

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Die Bestimmungen über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der Vorteile aus deren Nutzung haben ebenfalls große Bedeutung.

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Alle zwei Jahre finden Vertragsstaatenkonferenzen statt, bei denen Bestimmungen, Maßnahmen und Arbeitsprogramme festgelegt werden.

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