
Biodiversität
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Biodiversität
Biologische Vielfalt, auch Biodiversität genannt, bezeichnet ganz allgemein die Vielfalt von Leben.
Alle Lebewesen, ob Tier oder Pflanze, unterscheiden sich individuell und geben diese Einzigartigkeit auch an ihre Nachkommen weiter.
Durch eine natürliche Dynamik entsteht ein Mosaik aus verschiedenen Lebensräumen mit einer hohen Anzahl von Arten, die sich gegenseitig positiv beeinflussen und den Energiefluss und Nährstoffkreislauf in einem Ökosystem ankurbeln.
Im Allgemeinen ist ein Lebensraum mit einer hohen biologischen Vielfalt produktiver und widerstandsfähiger gegenüber Störungen.
Diese Vielfalt schlägt sich direkt in ökonomischen Gesichtspunkten nieder und sichert auch Leistungen und Güter, die für uns Menschen von Bedeutung sind.
Ein Drittel der weltweit vorkommenden Pflanzen benötigt zur Bestäubung die Hilfe von Tieren wie Insekten, Vögeln oder Fledermäusen.
Ein Drittel der weltweiten Nahrungsmittelproduktion ist direkt oder indirekt von der Bestäubung durch Insekten abhängig.
Als größte Gruppe sind 20.000 Bienenarten für 80 Prozent der Bestäubung durch Insekten verantwortlich.
Unterschiedliche Lebensräume zu schützen und zu erhalten ist ein wichtiger Ansatz, um die Biologische Vielfalt zu bewahren und zu fördern.
Das kommt nicht nur den vielen bereits gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zugute, sondern erhöht auch die Lebensqualität für uns Menschen.
Biodiversität in Österreich
Österreich zählt zu den artenreichsten Ländern in Europa.
Es weist aufgrund seiner geographischen und naturräumlichen Gegebenheiten eine enorm hohe Bandbreite an Lebensräumen und Arten auf.
Insgesamt kommen rund 67.000 Arten in Österreich vor, darunter ungefähr 45.000 Tierarten und 3.000 Farn- und Blütenpflanzen.
Die Arten- und Lebensraumvielfalt in Österreich ist aber starkem Druck ausgesetzt.
Ursachen dafür sind unter anderem Flächenversiegelung, die Zerstörung von Lebensräumen, der Klimawandel aber auch Lichtemissionen.
27 Prozent der Säugetiere und27 Prozent der Vögel sind gefährdet.
Auch 57 Prozent der insgesamt 93 Waldbiotoptypen werden als gefährdet eingestuft.
Bei den Grünlandbiotoptypen sind 90 Prozent einer Gefährdungskategorie zugeordnet.
Die Situation in Österreich ist vergleichbar mit allen anderen Ländern in der Europäischen Union (EU).
Die EU hat über die Hälfte ihrer Feuchtgebiete verloren, mehr als 40 Prozent der Säugetiere sind bedroht.
Im Mai 2020 hat die Europäische Kommission die „EU-Biodiversitäts-Strategie 2030“ als eine der zentralen Initiativendes Europäischen Green Deals vorgelegt.
Darin werden die Ziele für den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität in der EU festgelegt.
Die Strategie unterstreicht, dass Investitionen in den Schutz und die Wiederherstellung der Natur auch für die Erholung Europas von der Covid-19-Krise und die Wiederbelebung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind.
Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, ihre nationalen Beiträge zur Erreichung der EU-Biodiversitäts-Ziele festzulegen.
Auch Österreich hat eine nationale Biodiversitätsstrategie, die Ziele und Maßnahmen zu allen relevanten Politikbereichen enthält.
Mit dem Biodiversitätsfonds hat die Österreichische Bundesregierung zu dem eine Förderschiene geschaffen, die zur Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und Erreichung der österreichischen Biodiversitäts-Ziele beitragen soll.
Auch das bundesweite Biodiversitäts-Monitoring hat hier große Bedeutung, besonders wenn es um die Überprüfung der Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen geht.
Systematisch erhobene Informationen zum Vorkommen, zum Zustand und zur Entwicklung von Arten und Ökosystemen zu den Ursachen der Biodiversitätsverluste und somit wichtige Grundlagen für Gegenmaßnahmen.
Biodiversitätskonvention
Ein wichtiges internationales Umweltabkommen ist die Convention on Biological Diversity.
Sie ist schon am 29. Dezember 1993 in Kraft getreten.
Schwerpunkte sind der Schutz, die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie eine gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen.
Mehr als 190 Staaten haben diese Konvention bisher ratifiziert, auch Österreich.
Die Verbesserung der Schulbildung und der Öffentlichkeitsarbeit wird genauso gefordert wie etwa die Berücksichtigung der biologischen Vielfalt bei Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Die Bestimmungen über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der Vorteile aus deren Nutzung haben ebenfalls große Bedeutung.
Alle zwei Jahre finden Vertragsstaatenkonferenzen statt, bei denen Bestimmungen, Maßnahmen und Arbeitsprogramme festgelegt werden.