Betrieblicher Umweltschutz
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Betrieblicher Umweltschutz
Betriebe können besonders effektiv zum Umweltschutz beitragen:
Zum Beispiel bei der Abfallvermeidung und Weiterverwertung, Verringerung von Emissionen, Rücksicht auf die Wasserqualität, durch allgemein nachhaltiges Wirtschaften und vieles mehr.
Der anlagenbezogene Umweltschutz befasst sich dabei mit der Vorsorge und mit Notfallvorkehrungen, denn technische Anlagen werden größer und komplexer – damit steigt auch das Gefahrenpotential.
Industrieemissionsrichtlinie
Mit der Richtlinie über Industrieemissionen sind sieben separate EU-Richtlinien zusammengefasst worden.
Ziel war vor allem die stärkere Verbindlichkeit der Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken für bestimmte Industriesektoren – zum Beispiel Energiewirtschaft, Abfallbehandlung oder chemische Industrie.
Die Industrieemissionsrichtlinie wurde in Österreich in verschiedenen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene umgesetzt – im Bereich des BMK zum Beispiel durch das Abfallwirtschaftsgesetz oder Immissionsschutzgesetz-Luft.
So soll Umweltverschmutzung wirksam vermieden oder zumindest vermindert werden.
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
Mit der Umweltinformationsgesetz-Novelle „Pollutant Release and Transfer Register“ – kurz PRTR – wurde das österreichische Gesetz geändert, um die Voraussetzungen für ein nationales Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister zu schaffen.
Die österreichischen Daten werden darüber hinaus auch in das Europäische PRTR eingespeist.
Europäisches Netzwerk für Umweltrecht
Die Abkürzung IMPEL steht für “Implementation and Enforcement of Environmental Law” und beschreibt ein Netzwerk der Europäischen Union zur Umsetzung und Durchsetzung von Umweltrecht.
Es handelt sich um ein freiwilliges und informelles Netzwerk der einzelnen staatlichen Umweltbehörden.
Es hat sich seit seiner Gründung 1992 zu einer wichtigen Plattform der Mitgliedstaaten zum Austausch von Informationen und Erfahrungen in Fragen der Umsetzung und Anwendung des EU-Umweltrechts entwickelt.
Es unterstützt zudem die Europäische Kommission in vielen Bereichen, etwa durch die Ausarbeitung von Mindestkriterien für Umweltinspektionen, Kontrollen grenzüberschreitender Abfallverbringung oder Feedback und Informationen zum Vollzug von Umwelt-Richtlinien.
Seine Ziele bestehen darin, den notwendigen Impuls in der Europäischen Union zu schaffen, um Fortschritte bei der Gewährleistung einer effektiveren Anwendung von Umweltrechtsvorschriften zu erzielen.
Das Netzwerk fördert nicht nur den Austausch von Information und Erfahrung, es trägt auch dazu bei, möglichst große Übereinstimmung im Hinblick auf die Umsetzung, Anwendung und Durchführung von Umweltrechtsvorschriften zu entwickeln.
Seit 26. Mai 2008 hat IMPEL einen eigenen rechtlichen Status in Form eines internationalen Vereins nach belgischem Recht.
Dadurch können Life+ Mittel der Europäischen Union beantragt werden.
Die restliche Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge und freiwillige Zuwendungen.
Seveso III-Richtlinie und Helsinki-Konvention
Die Seveso-III-Richtlinie behandelt Gefahren bei schweren Unfällen.
Im Sinne der Vorsorge umfasst sie im Wesentlichen die Erstellung von Sicherheitsmanagementsystemen und die regelmäßige Inspektion von Anlagen, die bestimmte Mengen von gefährlichen Stoffen lagern.
Schwere Unfälle sollen weitgehend verhindert bzw. die Folgen abgemildert werden.
Es werden zwei Kategorien von Betrieben unterschieden: jene der unteren und die der oberen Klasse, je nach Menge der im Betrieb vorhandenen gefährlichen Stoffe.
Die Anforderungen an die Betriebe der oberen Klasse sind strenger, sie müssen zum Beispiel einen Sicherheitsbericht erstellen.
Schon seit Seveso II werden der Faktor Mensch, die Raumordnung zur Herstellung ausreichender Schutzabstände und die innerbetriebliche Sicherheitsphilosophie stärker betont.
Unternehmen verpflichten sich beispielsweise zu internen Notfallplänen, Sicherheitskonzepten und achten auf etwaige Domino-Effekte, bei denen ein schwerer Unfall bei einer oder mehreren Anlagen durch einen schweren Unfall bei einer benachbarten Anlage hervorgerufen wird – zum Beispiel durch eine Explosion, Druck-Hitzewelle oder Trümmerflug.
Die Helsinki-Konvention regelt die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen.
Österreich ist Teil dieses Übereinkommens, das mit 19. April 2000 in Kraft getreten ist.
Als Alarmierungsstelle ist in Österreich die Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres vorgesehen.
Europäisches Umweltmanagementsystem – EMAS:
Mit dem europäischen Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) sind Unternehmen und Organisationen in der Lage Ressourcen einzusparen und ihre Umweltleistungen fortlaufend zu verbessern.
EMAS geprüfte Organisationen leisten einen wirksamen Beitrag zum Umweltschutz, sparen Kosten ein und zeigen gesellschaftliche Verantwortung.
EMAS stellt sicher, dass alle Umweltaspekte von Energie-, Wasser- und Flächenverbrauch bis zu Abfall und Emissionen erfasst und negative Umweltauswirkungen minimiert werden und schafft gleichzeitig Rechtssicherheit und Transparenz im Umweltbereich.
Als freiwilliges Instrument der Europäischen Union ist EMAS für alle Branchen und Betriebsgrößen offen.