Stammzahlenregisterbehörde
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Stammzahlenregisterbehörde
In einem Stammzahlen-Register bekommt jede Person, jedes Unternehmen, jeder Verein und jede sonstige Einheit eine Nummer.
Es gibt unterschiedliche Register mit Stammzahlen:
- Das Zentrale Melderegister für Personen, die Abkürzung ist ZMR
- das Firmenbuch für Unternehmen
- das Vereinsregister für Vereine
- oder die Ergänzungsregister für alle anderen:
Ergänzungsregister für natürliche Personen, abgekürzt ERnP und Ergänzungsregister für sonstige Betroffene, abgekürzt ERsB
Die Stammzahl dient als eindeutige Nummer.
Sie ist notwendig, damit man Personen, Unternehmen, Vereine und sonstige Betroffene im elektronischen Verkehr mit den Behörden eindeutig identifizieren kann.
Für bestimmte Bereiche der staatlichen Verwaltung werden dann aus der Stammzahl weitere Nummern abgeleitet.
Diese Nummern heißen: bereichs-spezifische Personenkennzeichen.
Die Abkürzung dafür ist bPK.
Eine solche Nummer steht für eine bestimmte Person, kann aber nur für diesen einen Verwaltungsbereich verwendet werden.
Zum Beispiel für die Abfrage des Steuerkontos, das eine Person am Finanzamt hat.
All das ist deshalb recht kompliziert aufgebaut, damit die Daten der Personen und Unternehmen gut geschützt bleiben.
Es gibt noch weitere Register, in denen zum Beispiel festgelegt ist, ob eine Person eine andere Person vertreten darf oder nicht.
Was sind die Aufgaben der Behörde?
- Die Behörde vergibt die Stammzahlen in den Ergänzungsregistern.
- Sie vergibt die bPK, die bereichs-spezifischen Personenkennzeichen.
- Sie führt die Ergänzungsregister, durch die Personen und sonstige Einheiten identifiziert werden.
- Sie führt ein Register, in dem festgelegt ist, wer wen vertreten darf: Das Vollmachten-Service.
- Wenn eine Person eine andere Person vertreten darf, trägt die Behörde das auf ihrem digitalen Ausweis ein. Zum Beispiel auf der Bürgerkarte oder der Handy-Signatur.
- Die Behörde legt fest, wie Stammzahlen und die bereichs-spezifischen Personenkennzeichen bPK gebildet werden.
Formulare und Services
Mit diesen Links gelangen Sie zu den Service-Bereichen:
- Vollmachten-Service
In diesem Bereich können Personen festlegen, wer sie in welchem Bereich vertreten darf. Das nennt man Vollmacht. Diese Vollmacht wird auf dem elektronischen Ausweis eingetragen, zum Beispiel auf der Bürgerkarte oder in der Handy-Signatur.
Kontakt
Sie haben Fragen zur Stammzahlen-Register-Behörde?
Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Internationale Beziehungen und Legistik.
Schreiben Sie uns bitte ein E-Mail an: post.szrb@bmf.gv.at