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Wichtige Informationen zu AMS-Leistungen

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Wichtige Informationen zu AMS-Leistungen

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Wenn Sie von uns Geld erhalten, beachten Sie bitte die folgenden wichtigen Informationen.

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Sie vermeiden so unnötigen Ärger und verlieren kein Geld.

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Was müssen Sie wissen, wenn Sie selbst kündigen?

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Sie erhalten für 4 Wochen ab Ende der Beschäftigung kein Arbeitslosengeld bzw. keine Notstandshilfe, wenn

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  • Sie Ihr Dienstverhältnis bzw. Ihre arbeitslosenversicherte selbstständige Erwerbstätigkeit freiwillig beenden oder
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  • Ihr Dienstverhältnis bzw. Ihre arbeitslosenversicherte selbstständige Erwerbstätigkeit durch Ihr Verschulden beendet wurde.
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Bitte beachten Sie dabei:

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  • Sie erhalten in diesen Fällen erst 4 Wochen nach Ende der Beschäftigung Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe. Die Bezugsdauer verkürzt sich dadurch aber nicht.
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  • Wenn Sie berücksichtigungswürdige Gründe nennen können, können wir diese 4-wöchige Sperre teilweise oder ganz aufheben.
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  • Damit Sie durchgehend krankenversichert sind, melden Sie sich bitte unbedingt sofort nach Beendigung Ihres Dienstverhältnisses bzw. Ihrer Erwerbstätigkeit bei Ihrem AMS.
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Hier können Sie zu den einzelnen Teilen des Textes navigieren.

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Bitte klicken Sie auf den Link, um zum entsprechenden Video zu gelangen.

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