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Bildungskarenz: Weiterbildung mit Einkommen

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Bildungskarenz: Weiterbildung mit Einkommen

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Wenn Sie sich weiterbilden wollen, ohne ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, können Sie mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren.

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Das bedeutet:

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  • Sie werden für die Dauer der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt.
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  • Sie erhalten in dieser Zeit keinen Lohn bzw. kein Gehalt.
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  • Allerdings: Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie in dieser Zeit von uns ein Weiterbildungsgeld.
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  • Sie können innerhalb von 4 Jahren insgesamt bis zu 12 Monate für Ihre Weiterbildung nutzen.
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Welche Vorteile bietet Ihnen die Bildungskarenz?

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  • Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten.
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  • Sie haben während der Weiterbildung ein gesichertes Einkommen, wenn Sie die Voraussetzungen für das Weiterbildungsgeld erfüllen.
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  • Sie können sich im In- oder Ausland weiterbilden.
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Wie hoch ist die Unterstützung durch das AMS?

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Während der Weiterbildung erhalten Sie Weiterbildungsgeld grundsätzlich in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.

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Was gilt als Weiterbildung?

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  • Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland mit beruflichem Bezug – z.B. Fremdsprachen- oder fachliche Schulungen.
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  • Schul- oder Studien-Abschlüsse.
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Bitte bedenken Sie: Sie erhalten kein Weiterbildungsgeld für Hobby- oder Freizeitkurse.

Hier gelangen Sie zur Fortsetzung des Textes.

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