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Beihilfe für Gebärdensprachdolmetschkosten

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Beihilfe für Gebärdensprachdolmetschkosten

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Wenn Sie an einem AMS-Kurs oder anderen arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Maßnahmen teilnehmen und eine Gebärdensprachdolmetscherin, einen Gebärdensprachdolmetscher brauchen, können Sie von uns eine Beihilfe erhalten.

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Sie erhalten diese Beihilfe, wenn Sie an Kursen teilnehmen, die vom AMS gefördert werden und Ihre Vermittlungschancen erhöhen, und dafür Gebärdensprachdolmetschleistungen brauchen.

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Bitte beachten Sie: Sie erhalten die Beihilfe nur für Zeiten, in denen Gebärdensprachdolmetschleistungen wirklich notwendig sind – also nicht, wenn der Unterricht nur anhand schriftlicher Unterlagen erfolgt.

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Wie hoch ist die Beihilfe?

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Sie erhalten maximal 39,66 Euro inklusive Umsatzsteuer je halbe Stunde.

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Wann und wo beantragen Sie die Beihilfe?

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Wichtig: Bitte wenden Sie sich, bevor Sie mit dem Kurs beginnen, an uns.

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