Monitoring-Ausschuss Leitbild
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Monitoring-Ausschuss Leitbild
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Beschlussdatum: 31.03.2016
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Der Monitoring-Ausschuss
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- Die Vereinten Nationen haben eine Konvention beschlossen, die festlegt, welche Rechte Menschen mit verschiedenen Behinderungen haben.
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- Österreich und die Steiermark sagen: Wir wollen diese Regeln einhalten.
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- Der steiermärkische Landtag hat beschlossen, dass es eine Gruppe geben soll, die darauf achtet, dass Politik und Verwaltung in der Steiermark diese Regeln wirklich einhalten.
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- Wir sind diese Gruppe. Wir heißen Monitoring-Ausschuss. Monitoring bedeutet, dass wir laufend die Augen offen halten. Als Ausschuss bezeichnet man eine Arbeitsgruppe von Personen, die einen bestimmten Auftrag bekommen haben.
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Der Prüf-Auftrag
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- Wir schauen uns bestehende und neue Gesetze und Verordnungen an, die Menschen mit Behinderungen besonders betreffen. Zusätzlich schauen wir uns an: Mit welchen Strukturen werden diese Gesetze und Verordnungen umgesetzt.
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- Im Ausschuss machen wir uns Zuständigkeiten aus. Manche kennen sich in einem Themenbereich besonders gut aus. In diesem Thema kennen sie die UN-Konvention besonders gut. In diesem Thema sind sie auch besonders aufmerksam: Welche Gesetze und Verordnungen sind für Menschen mit Behinderungen besonders wichtig?
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- Wenn den Themen-Verantwortlichen im Ausschuss etwas besonders auffällt, kann der Ausschuss beschließen: Mit diesem Thema beschäftigen wir uns ganz besonders.
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- Das nennen wir dann „Prüf-Auftrag“. Am Ende eines Prüf-Auftrages gibt es einen Prüf-Bericht.
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Der fertige Prüf-Bericht besteht aus drei Teilen:
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- Roh-Bericht
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- Kommentare zum Roh-Bericht von betroffenen Einheiten
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- End-Bericht: Stellungnahme zum IST (Beschreibung und Bewertung) und Empfehlung (SOLL)