
Nationaler Aktionsplan Behinderung
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Nationaler Aktionsplan Behinderung
Der NAP Behinderung ist die langfristige Strategie des Bundes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Am 24. Juli 2012 wurde im Ministerrat der „Nationale Aktionsplan Behinderung 2012–2020“ (NAP Behinderung) beschlossen.
Damit werden auch die Zielsetzungen und Inhalte der EU-Behindertenstrategie 2010-2020 unterstützt.
Der Aktionsplan stellt für die jeweiligen Fachbereiche die aktuelle Situation dar, formuliert politische Zielsetzungen und enthält 250 Maßnahmen – aufgeteilt auf acht Schwerpunkte – die bis 2020 umzusetzen sind.
Den NAP Behinderung hat das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit allen anderen Bundesministerien als Ergebnis eines partizipativen Prozesses mit der Zivilgesellschaft – allen voran mit den Organisationen von Menschen mit Behinderungen – und den Sozialpartnern formuliert.
Die Umsetzung des NAP wird von einer Begleitgruppe, in der alle Bundesministerien, Länder und wichtigen Interessenvertretungen beteiligt sind, unter Federführung des Sozialministeriums laufend begleitet.
Eine erste Zwischenbilanz des Sozialministeriums für den NAP Behinderung über die Jahre 2012 bis 2015 zeigt, dass von den 250 Maßnahmen bereits mehr als die Hälfte umgesetzt worden sind.
Der NAP 2012–2020 steht in deutscher und englischer Sprache sowie als Leichter-Lesen-Version im Broschürenservice zum Download zur Verfügung.
Der 2020 auslaufende NAP Behinderung soll wissenschaftlich evaluiert und für den Zeitraum von 2021 bis 2030 weitergeführt werden.
Österreich will damit die durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantierten Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen festigen.
Die Erstellung des NAP Behinderung 2021–2030 soll in einem breit angelegten partizipativen Prozess unter Einbindung der Länder erfolgen.