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Nationaler Aktionsplan Behinderung

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Nationaler Aktionsplan Behinderung

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Der NAP Behinderung ist die langfristige Strategie des Bundes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

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Am 24. Juli 2012 wurde im Ministerrat der „Nationale Aktionsplan Behinderung 2012–2020“ (NAP Behinderung) beschlossen.

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Damit werden auch die Zielsetzungen und Inhalte der EU-Behindertenstrategie 2010-2020 unterstützt.

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Der Aktionsplan stellt für die jeweiligen Fachbereiche die aktuelle Situation dar, formuliert politische Zielsetzungen und enthält 250 Maßnahmen – aufgeteilt auf acht Schwerpunkte – die bis 2020 umzusetzen sind.

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Den NAP Behinderung hat das Sozialministerium in Zusammenarbeit mit allen anderen Bundesministerien als Ergebnis eines partizipativen Prozesses mit der Zivilgesellschaft – allen voran mit den Organisationen von Menschen mit Behinderungen – und den Sozialpartnern formuliert.

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Die Umsetzung des NAP wird von einer Begleitgruppe, in der alle Bundesministerien, Länder und wichtigen Interessenvertretungen beteiligt sind, unter Federführung des Sozialministeriums laufend begleitet.

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Eine erste Zwischenbilanz des Sozialministeriums für den NAP Behinderung über die Jahre 2012 bis 2015 zeigt, dass von den 250 Maßnahmen bereits mehr als die Hälfte umgesetzt worden sind.

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Der NAP 2012–2020 steht in deutscher und englischer Sprache sowie als Leichter-Lesen-Version im Broschürenservice zum Download zur Verfügung.

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Der 2020 auslaufende NAP Behinderung soll wissenschaftlich evaluiert und für den Zeitraum von 2021 bis 2030 weitergeführt werden.

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Österreich will damit die durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantierten Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen festigen.

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Die Erstellung des NAP Behinderung 2021–2030 soll in einem breit angelegten partizipativen Prozess unter Einbindung der Länder erfolgen.

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