Impfschäden
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Impfschäden
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Bei einer Gesundheitsschädigung durch Impfungen in Österreich kann Betroffenen eine Entschädigung zustehen.
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Anspruch auf Entschädigung haben alle Personen (auch nicht österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger), die durch die bis 1980 vorgeschriebene Pockenschutzimpfung, eine im jeweiligen Mutter-Kind-Pass genannte Impfung oder eine mit Verordnung des Gesundheitsministeriums empfohlene Impfung eine Gesundheitsschädigung erlitten haben.
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Der Anspruch auf Beschädigtenrente oder Zulagen nach dem Impfschadengesetz besteht nur, wenn die Impfung in Österreich erfolgt ist.
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Eine umfassende Liste der Leistungen finden Sie auf den Seiten des Sozialministeriumsservice, an das auch der Antrag auf Entschädigung gestellt wird.