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Barrierefreiheit

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Barrierefreiheit

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Bei Barrierefreiheit denken viele nur an den baulich-technischen Bereich.

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Doch Barrierefreiheit ist mehr als die Errichtung von Rollstuhlrampen.

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Der Zustand der Barrierefreiheit ist erreicht, wenn für möglichst alle Menschen bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (vgl. § 6 Abs. 5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz).

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Das Fehlen dieser Voraussetzungen grenzt Menschen aus.

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Teilhabe

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Barrierefreiheit ermöglicht die uneingeschränkte Teilhabe an

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  • Informationen
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  • Schul- und Berufsausbildung
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  • dem gesamten Freizeit-, Konsum- und Dienstleistungsbereich
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  • Kommunikationstechnologien und Medien
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  • dem Sport- und Tourismusangebot
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Die Beseitigung von Barrieren ist von größter Bedeutung für Menschen mit Behinderungen, denn Barrierefreiheit trägt wesentlich zur Gleichstellung und Inklusion bei.

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