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Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen.

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Deren Grundlage ist der Arbeitsvertrag, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss.

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Arbeitsvertragsrecht

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Unter das Individualarbeitsrecht fallen alle Rechtsvorschriften, die individuelle Rechtsbeziehungen zwischen der arbeitnehmenden und der arbeitgebenden Seite regeln.

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Dazu zählen beispielsweise die im Arbeitsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten.

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Es gibt Gesetze, die für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, wie etwa das Urlaubsgesetz.

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Es gibt aber auch Gesetze, die sich auf bestimmte Arbeitsverhältnisse oder Berufsgruppen beziehen, zum Beispiel das Angestelltengesetz.

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Arbeitsschutz

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Der Bereich Arbeitsschutz umfasst alle Regelungen, die dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dienen.

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Kollektives Arbeitsrecht

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Das kollektive Arbeitsrecht umfasst jene Rechtsvorschriften, die das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen Seite und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie ihren Verbänden auf der anderen Seite regeln.

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Das wichtigste Gesetz ist das Arbeitsverfassungsgesetz.

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Es regelt die rechtlichen Grundlagen für die Kollektivverträge (kollektive Rechtsgestaltung) und die Aufgaben und Befugnisse des Betriebsrats (Betriebsverfassungsrecht).

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