Integrative Betriebe
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Integrative Betriebe
Menschen mit schweren Behinderungen haben oft große Probleme am Arbeitsmarkt:
Eine geeignete Stelle zu finden, ist oft unmöglich.
Deshalb gibt es sogenannte Integrative Betriebe.
Dort können jene Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, die auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keinen Arbeitsplatz finden.
Wer kann in einem Integrativen Betrieb arbeiten?
In Integrativen Betrieben werden Menschen mit Behinderung beschäftigt, die eine gewisse Leistung erbringen können.
Ist eine solche Leistungsfähigkeit nicht gegeben, kommt als Alternative eine Beschäftigungstherapie in Frage.
Aufgaben eines Integrativen Betriebes
Integrative Betriebe sind modular aufgebaut und umfassen ein Modul Beschäftigung, ein Modul Berufsvorbereitung und ein Modul Dienstleistungen.
Menschen mit Behinderungen können ihre Leistungsfähigkeit entwickeln, erhöhen oder wiedergewinnen.
Dadurch soll die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Der Arbeitsplatz in einem integrativen Betrieb ist nicht als Dauerarbeitsplatz gedacht.
Wenn eine Vermittlung in einen anderen Betrieb nicht möglich ist, bleibt er den Beschäftigten aber erhalten.
Aufnahme
Es gibt einige Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb.
Ein Beraterteam aus Vertreterinnen und Vertretern von Land, Arbeitsmarktservice und Sozialministeriumservice sowie der Leitung des jeweiligen Integrativen Betriebes berät über die Aufnahme.
Eventuell werden noch Vertreterinnen und Vertreter von Sozialversicherungsträgern, Arbeiterkammern und Wirtschaftskammern sowie Fachexpertinnen und Experten für Rehabilitation beigezogen.
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Integrativen Betrieben müssen sich bei der Aufnahme an die Empfehlungen des Beratungsteams halten.
Auf die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb besteht kein Rechtsanspruch.
Beschäftigung
Der Integrative Betrieb stellt Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bereit.
Es besteht ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, das sich am jeweils geltenden Kollektivvertrag orientiert.