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Integrative Betriebe

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Integrative Betriebe

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Menschen mit schweren Behinderungen haben oft große Probleme am Arbeitsmarkt:

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Eine geeignete Stelle zu finden, ist oft unmöglich.

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Deshalb gibt es sogenannte Integrative Betriebe.

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Dort können jene Menschen mit Behinderung beschäftigt werden, die auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keinen Arbeitsplatz finden.

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Wer kann in einem Integrativen Betrieb arbeiten?

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In Integrativen Betrieben werden Menschen mit Behinderung beschäftigt, die eine gewisse Leistung erbringen können.

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Ist eine solche Leistungsfähigkeit nicht gegeben, kommt als Alternative eine Beschäftigungstherapie in Frage.

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Aufgaben eines Integrativen Betriebes

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Integrative Betriebe sind modular aufgebaut und umfassen ein Modul Beschäftigung, ein Modul Berufsvorbereitung und ein Modul Dienstleistungen.

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Menschen mit Behinderungen können ihre Leistungsfähigkeit entwickeln, erhöhen oder wiedergewinnen.

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Dadurch soll die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

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Der Arbeitsplatz in einem integrativen Betrieb ist nicht als Dauerarbeitsplatz gedacht.

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Wenn eine Vermittlung in einen anderen Betrieb nicht möglich ist, bleibt er den Beschäftigten aber erhalten.

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Aufnahme

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Es gibt einige Voraussetzungen für die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb.

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Ein Beraterteam aus Vertreterinnen und Vertretern von Land, Arbeitsmarktservice und Sozialministeriumservice sowie der Leitung des jeweiligen Integrativen Betriebes berät über die Aufnahme.

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Eventuell werden noch Vertreterinnen und Vertreter von Sozialversicherungsträgern, Arbeiterkammern und Wirtschaftskammern sowie Fachexpertinnen und Experten für Rehabilitation beigezogen.

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Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Integrativen Betrieben müssen sich bei der Aufnahme an die Empfehlungen des Beratungsteams halten.

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Auf die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb besteht kein Rechtsanspruch.

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Beschäftigung

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Der Integrative Betrieb stellt Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen bereit.

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Es besteht ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, das sich am jeweils geltenden Kollektivvertrag orientiert.

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